AGB (Handel)
Verkaufs- und Lieferbedingungen
(Stand: 01.04.2026)
I.
Anwendungsbereich
Unsere nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Rechtsgeschäfte mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
II.
Vertragsschluss und Vertragsinhalt
1. Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst, wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
2. Unsere Angebote gelten maximal dreißig Tage. Verträge kommen allein durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Bestellung zustande.
3. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen sowie Leistungs-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde daraus Rechte herleiten könnte. Angaben über unsere Produkte (technische Daten, Maße u.a.) sind nur ungefähr und annähernd; sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.
4. An Mustern, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen u.a. – auch in elektronischer Form – behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
III.
Preise, Zahlungen
1. Mangels anderslautender Vereinbarung gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verladung und ausschließlich Verpackung und Entladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
2. Falls im Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Lieferung die geltenden Preise unserer Lieferanten oder sonstige auf unseren Produkten liegenden Kosten steigen, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise im entsprechenden Umfang zu erhöhen.
3. Mangels anderslautender Vereinbarung sind auf unsere Preise – ohne Abzug – folgende Abschlagszahlungen fällig:
-ein Drittel bei Vertragsschluss;
-ein Drittel vor Lieferung;
-ein Drittel nach Lieferung.
4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Kunden gegenüber unseren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung ist unstreitig, rechtskräftig festgestellt oder sie beruht auf einem behaupteten Mangel des von uns gelieferten Produkts, für das wir Zahlung verlangen.
5. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.
6. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
7. Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher.
8. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR Factoring GmbH, Platz der Republik 6, 60325 Frankfurt am Main, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR Factoring GmbH übertragen.
9. Zur Erfüllung unseres Factoring-Vertrages (Abtretung unserer Forderungen und Übergabe des Debitorenmanagements) werden wir folgende Daten an das Finanzdienstleistungsinstitut VR Factoring weiterleiten:
• Namen und Anschrift unserer Debitoren
• Daten unserer Forderungen gegenüber unseren Debitoren (insbesondere Bruttobetrag und Fälligkeitsdatum)
• ggf. Namen von Ansprechpartnern und Kontaktdaten unserer Debitoren (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) in deren Hause zur Abstimmung der Debitorenbuchhaltung
Die VR Factoring wird die Firmendaten der Debitoren an Auskunfteien und Warenkreditversicherer weitergeben sowie an Auftragsverarbeiter (IT-Datenverarbeitung, Druckdienstleister etc.).
Die weiteren Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der „Aufklärung Datenschutz“ der VR Factoring GmbH, die Sie online unter http://www.vr-factoring.de/datenschutz einsehen und herunterladen können.
IV.
Lieferung
1. Vereinbarungen über eine verbindliche Liefer- oder Montagezeit (Leistungszeit) müssen schriftlich erfolgen. Unsere rechtzeitige Leistung setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen dem Kunden und uns geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie etwa Beibringung erforderlicher behördlicher Genehmigungen oder Anzahlung, erfüllt hat.
2. Unser Liefertermin ist eingehalten, wenn unser Produkt bis zum Ablauf dieser Termin das Werk verlassen hat oder wir Versandbereitschaft angezeigt haben. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist der Abnahmetermin maßgebend; das gilt nicht bei berechtigter Abnahmeverweigerung.
3. Haben wir die Verzögerung nicht zu vertreten, wie zum Beispiel bei Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, Höherer Gewalt oder
Verzögerungen unserer Lieferanten, verlängert sich die Leistungszeit angemessen.
4. Haben wir die Verzögerung zu vertreten, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten. Entsteht dem Kunden durch die Verzögerung ein Schaden, ist er berechtigt, eine pauschale Entschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, insgesamt aber höchstens 5 % des Werts desjenigen Teils der Leistung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann.
V.
Gefahrübergang
1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald das Produkt unser Werk oder Auslieferungslager verlassen hat. Das gilt auch dann, wenn wir weitere Leistungen, wie insbesondere Versandkosten oder Anlieferung, übernehmen. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, geht die Gefahr bei Abnahme über.
2. Verzögern sich oder unterbleiben der Versand oder die Abnahme infolge von Umständen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir ihm Versand- oder Abnahmebereitschaft angezeigt haben.
VI.
Eigentumsvorbehalt
1. Das von uns gelieferte Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Vorbehaltsware).
2. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern uns der Kunde nicht nachweist, dass er selbst eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat. Hierdurch tritt der Kunde schon jetzt sämtliche Ansprüche gegen seinen Versicherer an uns ab, sofern er sich auf eines der vorgenannten Leistungshindernisse beruft.
3. Gerät der Kunde mit einer fälligen Teilzahlung ganz oder zu einem erheblichen Teil mehr als zehn Tage in Verzug und ist eine von uns gesetzte angemessene Zahlungsfrist erfolglos verstrichen, können wir vom Kunden Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen, auch ohne zuvor den Rücktritt vom Vertrag erklärt zu haben. Gleiches gilt, wenn über das Vermögen des Kunden Insolvenzantrag gestellt und dieser nicht binnen 20 Tagen ab dem Datum der Antragstellung zurückgenommen wird. Kommt der Kunde dem Herausgabeverlangen nicht nach oder drohen Verlust oder Untergang der Vorbehaltsware, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Hierzu dürfen wir den Standort der Vorbehaltsware betreten. Durch diese Maßnahme anfallende Rücknahmekosten trägt der Kunde.
VII.
Mängelansprüche
1. Unsere Haftung erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit unserer Produkte. Unsere Haftung ist ausgeschlossen:
a) wenn unsere Produkte vom Kunden oder von Dritten nicht sachgerecht gelagert, eingebaut,
in Betrieb genommen oder genutzt werden;
b) bei natürlichem Verschleiß;
c) bei nicht ordnungsgemäßer Wartung;
d) bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel;
e) bei Schäden, die durch Reparaturen oder sonstige Arbeiten Dritter entstehen, in die wir nicht
ausdrücklich eingewilligt haben.
2. Der Kunde hat das Produkt unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind uns innerhalb einer Woche nach Eingang des Produkts schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt das Produkt als genehmigt. Ergänzend gilt § 377 HGB.
3. Unsere gesetzliche Haftung wegen Mängeln ist auf die Nacherfüllung beschränkt, d.h. nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Der Kunde muss uns umgehend ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung geben; andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.
4. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Kunde berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurückzutreten.
5. Bei neu hergestellten Sachen und Werkleistungen einschließlich der zugehörigen Planungs- und Überwachungsleistungen haften wir für Mängel ein Jahr ab Ablieferung oder Abnahme. Ausgenommen hiervon sind Bauwerke einschließlich der zugehörigen Planungs- und Überwachungsleistungen sowie Baumaterialien, sofern sie eingebaut werden; für diese
Leistungen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist, sofern nicht die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961 – Ausgabe 2006 (VOB/B) insgesamt einbezogen sind und hiernach eine kürzere Verjährungsfrist gilt.
6. Beim Verkauf gebrauchter Produkte ist unsere Haftung ausgeschlossen.
7. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mängeln als nach Maßgabe der vorstehenden Ziff. 3.-5. sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, und nicht für sonstige Vermögensschäden des Kunden.
VIII.
Haftung
1. Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2. Sämtliche in diesen Geschäftsbedingungen aufgeführten anderen Haftungsbeschränkungen gelten nicht:
a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen;
b) bei Personenschäden;
c) bei Schäden, die durch das Fehlen einer Beschaffenheit entstanden sind, die wir
zugesichert haben;
d) bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
IX.
Rechtswahl; Gerichtsstand
1. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder Frankfurt am Main.


